Airbus sieht keine Pflicht zur Rückzahlung der A380-Darlehen

Wie geht das denn?
Der eine glaubt er würde sein Geld zurückbekommen, der andere weiß genau, dass er nicht zahlen muss! Jetzt wäre es hilfreich, wenn die beiden Parteien einen Vertrag hätten, in dem sie, zwecks Klärung, ein bisschen rum lesen könnten. In unserem Fall gibt es anscheinend nichts zum Lesen.
Wie muss man sich die Kreditvergabe zwischen Airbus und der Bundesrepublik Deutschland vorstellen? Wedelte der Airbus-Hausierer an der Haustür des Ministers mit ein paar Gutachten, es sei dringend und für einen „guten Zweck“? Hunderttausende Arbeitsplätze seien gefährdet, die anderen hätten bereits unterschrieben und der Minister wolle doch nicht schuld sein, wenn…..
 
Worum ging es?
Die (US dominierte) Welthandelsorganisation (WTO) verbietet Subventionen, die zu Wettbewerbsverzerrungen führen können. Zinsgünstige rückzahlbare Darlehen von bis zu einem Drittel der Entwicklungskosten erlaubt die WTO jedoch. Mit jeder Auslieferung eines A380 sollte der Kredit zurückbezahlt werden. Bei diesem Drittel könnte es sich um etwa 4 Milliarden gehandelt haben. Von der knapp 1 Milliarde, die aus Deutschland kamen, stehen noch 600 Millionen aus. Hätte Airbus 750 statt 250 Flieger ausgeliefert hätte es mit der Rückzahlung möglicherweise gekappt. Jetzt erfährt die Bundesregierung, dass sie sich an so etwas wie eine Venture-Capital-Finanzierung beteiligt habe. Leider habe sich das Risiko realisiert. Gruß und Kuss, die Airbus-Industrie.
 
Wie kann das sein?
Geht es um Luftfahrt vermittelt man dem Bürger phantastische Zahlen und grandiose Zukunftsaussichten. Abgesichert werden diese Perspektiven durch wissenschaftlich fundierte Gutachten. Die jeweilige Planung wird alternativlos dagerstellt.
Nach einige Jahre und bei perspektivischer Betrachtung, stellt sich Ernüchterung ein.
 
Exemplarisch dafür steht die A380 Wartungshalle in Frankfurt, wo bekanntlich der Glücksbringer sein Zuhause haben sollte.
 
Fünf Kommunen, der Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) sowie private Anlieger klagten gegen die Waldrodung und dem anschließenden Bau der Halle vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel.
 
Der VGH sah die FFH-Richtlinien durchaus. (Lebensraum des Hirschkäfers und der Bechsteinfledermaus).
 
Das Land argumentierte mit der Bedeutung des Lufthansa Heimat-Flughafens, seiner Drehkreuz Funktion und wie könnte es anders sein, mit der Schaffung „zukunftsorientierter Arbeitsplätze“.
 
Die FFH-Richtlinie lassen Ausnahmen im öffentlichen Interesse zu. Es wurde also gebaut. Rückblickend erkennt man, dass die fünf Kommunen, der BUND sowie private Kläger richtig lagen. Aber wen interessiert das, wenn die Fakten geschaffen wurden.

DerStandard – Airbus-Chef sieht keine Pflicht zu Rückzahlung von A380-Darlehen
DerStandard – Aus für Airbus A380 könnte Deutschland noch teuer kommen
Die Zeit – Airbus bleibt wohl Hunderte Millionen Euro aus Staatskrediten schuldig

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