Verfassungsklage

Zur Vollversammlung am Mittwoch den 14. November haben wir Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Rüdiger Zuck eingeladen, der über die Verfassungsbeschwerde referieren wird, die er für unsere Musterkläger, die Eheleute Herrlein,  beim Bundesverfassungsgericht eingereicht hat. Er wird außerdem für Ihre Fragen zu diesem Thema zur Verfügung stehen. Prof. Zuck gilt nicht zuletzt durch seinen Kommentar zum Bundesverfassungsgerichtsgesetz als hervorragender Kenner der Materie.

9 Gedanken zu „Verfassungsklage

    • Wenn durch einen Verwaltungsakt, wie hier der Planfeststellungsbeschluss für den Bau der neuen Landebahn, Grundrechte der Betroffenen verletzt werden und der ordentliche Rechtsweg vor den Verwaltungsgerichten erschöpft ist, kann dagegen nur eine Verfassungsbescherde helfen. Für diese ist das Bundesverfassungsgericht zuständig. Deshalb haben die Musterkläger der BIS durch Prof. Dr. Zuck das BVerfG angerufen.

  1. ……… ja, wie schon gesagt, ich moechte eine VERFASSUNGSKLAGE anstreben, dazu suche ich einen geeigneten Rechtsanwalt(-anwaeltin), aber – ich bin Grundsicherungsberechtigter (ergo: kein eigenes Geld fuer den Anwalt!).
    Danke sehr.

  2. hallo, dem sachverhalt angemessen wäre eine sammelklge von natürlichen + juristischen personen. wäre auch eine beschwerde angemessen? leider sind wir juristisch schlecht aufgestellt. best, dr. bordt

    • Lieber Herr Tritbel
      Haben Sie die Voraussetzungen für eine Verfassungsbeschwerde? Haben Sie den den vollen Instanzenzug durch die Sozialgerichte beschritten? Vor das Verfassungsgericht können Sie dann ziehen, wenn Sie direkt von einem NEUEN Gesetz betroffen sind.
      Sie müssen Gründe vorbringen weshalb Sie dieses NEUE Gesetz als nicht Verfassungskonform halten. Wollen Sie das wirklich?

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