Kommunalwahl am 14. März 2021

Pressemitteilung

Flughafen Bürgerinitiativen mischen sich in Kommunalwahlkampf ein
Wahlprüfsteine ausgewertet

Mit dem Versand und der Auswertung von Wahlprüfsteinen an Frankfurter Parteien und Wählergruppierungen mischt sich das Frankfurter Bündnis der Bürgerinitiativen (F.B.I.) in den aktuellen Kommunalwahlkampf ein.

Zentrale Bestandteile der umfangreichen Wahlprüfsteine waren die Einschätzung der Umsetzung der Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag von 2016, die Haltung zu Forderungen nach einer Stärkung der Stabsstelle Fluglärmschutz, nach den Ausbauplänen der Fraport AG, insbesondere Bau des Terminals 3, der Unterstützung eines konsequenten Nachtflugverbots zwischen 22 Uhr und 6 Uhr und letztlich der Stilllegung der Landebahn Nordwest im Kelsterbacher Wald.

CDU und FDP präsentierten sich bei allen Fragen nach wie vor, seit Börsengang und Unterzeichnung des auf 30 Jahre geschlossenen Konsortialvertrages, als Parteien des wirtschaftlichen Wachstums und der vorbehaltslosen Unterstützung der Unternehmenspolitik der Fraport AG, wobei sie durchaus den Schutz vor Lärm und Abgasen anerkennen, aber keine nachhaltigen Vorstellungen und Aktivitäten dazu entwickeln. Wer ist schon nicht generell für Umwelt- und Gesundheitsschutz. Im Widerspruch dazu befürworten z. B. beide Parteien die nicht vom Bedarf abgedeckte Erweiterung des Flughafens durch den Bau des Terminal 3, auch unter Inkaufnahme der erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Flughafen-Anrainer durch zunehmenden Flugverkehr.

Die Antworten der Grünen werden von den Bürgerinitiativen differenziert einschätzt. Zum einen unterstützen die Grünen im Wahlkampf auch Forderungen der Bürgerinitiativen. Im praktischen Regierungshandeln im Magistrat der Stadt wie im Land ist diese programmatsche Unterstützung jedoch nicht mehr zu erkennen. Zudem beklagt das F.B.I., dass immer wieder ein Austausch mit den Bürgerinitiativen durch das grünengeführte Umweltdezernat abgelehnt wird mit dem Hinweis auf die Zuständigkeit der Stabsstelle Fluglärmschutz. Das Umweltdezernat und die Stabsstelle haben allerdings sehr unterschiedliche Aufgaben.

Bei den übrigen Befragten – neben kleineren Wählergruppierungen insbesondere auch bei SPD und bei Die Linke – bestanden zum Großteil Übereinstimmungen mit den Forderungen der Bürgerinitiativen. Diese Übereinstimmungen betreffen besonders die seit Startbahn West Bauzeiten festgestellte Raumunverträglichkeit eines internationalen

Flugverkehrskreuzes (HUB) in der Region Rhein-Main und demgemäß Lösungen im Sinne der Ziele der Bürgerinitiativen.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Antworten der Parteien auf die Wahlprüfsteine für die Wahlentscheidung der Frankfurter Bevölkerung, die täglich von den negativen Auswirkungen des Flughafens betroffen ist und in Zukunft auch wieder sein wird, wichtige Hinweise gegeben hat. Es liegt auf der Hand, dass Parteien und deren Vertreter/innen, die sich politisch vehement gegen die Interessen besonders eines großen Anteils der südlichen Frankfurter Bevölkerung verhalten, als Volksvertreter/innen nur schwer vorstellbar sind.

Das F.B.I. empfiehlt vor allem auf den Wahllisten Personen mit jeweils drei Stimmen zu unterstützen, die für ihr Engagement in den Bürgerinitiativen bekannt sind. Das betrifft insbesondere die derzeitigen Sprecher*innen des Gesamtbündnisses der Bürgerinitiativen (http://www.flughafen-bi.de). Wobei Ina Hauck im Falle ihrer Wahl in die Stadtverordnetenversammlung in der Nachfolge von Frau Dr. Ursula Fechter als Lärmschutzbeauftragte der Stadt zur Verfügung stünde.

Das F.B.I. empfiehlt deshalb vor der Wahlentscheidung, die Programme der Parteien und Gruppierungen genau zu studieren.

Die Wahlprüfsteine und die Auswertung der Antworten können auf der Seite der BI Sachsenhausen http://blog.ausbaugegner.info/ angesehen werden.

Für Nachfragen
Friedemann Scheld
t 069 – 65 77 60; Friedemann.Scheld@hotmail.de

 

Verantwortlich:

Jürgen Lamprecht und Friedemann Scheld
Frankfurter Bündnis der BürgerInitiativen (F.B.I.)

Wohnen ohne Fluglärm und Absturzbedrohung (Oberrad)| Bürgerinitiative Sachsenhausen (BIS) | Stop Fluglärm (Sachsenhausen) | BI Niederrad gegen Flughafenerweiterung | Eintracht gegen Fluglärm (Niederrad) | BI Schwanheim/Goldstein gegen Flughafenerweiterung | BI Frankfurter Norden gegen Fluglärm | Gemeinsam gegen Fluglärm und Schadstoffe

 

 

Wahlprüfsteine des F B I zur Kommunalwahl 2021 in Frankfurt

PM: Auswertungen der Antworten der Wahlprüfsteine

Umweltbelastungen durch Terminal 3

Werte Mitstreiter gegen den hemmungslosen Flughafenausbau hier im Rhein-Main-Gebiet

Mit dem Bau des Terminals 3 am Frankfurter Flughafen gehen massive Umweltbelastungen einher.

Noch im September 2017 hat der Regierungspräsident mir auf unsere Anfrage:
„Halten sie den vorgenommenen Bodenabtrag im Bereich der Terminal 3 Baustelle unter Kenntnis der ansteigenden PFC Werte in der Grundwassermessstelle in Schwanheim als ausreichend?“ Geantwortet: „ Wie sie meinem Schreiben vom 01.08.2017 entnehmen konnten, wurde der mit PFC belastete Boden im Bereich der ehemaligen US Airbase bereits ausgehoben….“.
Das dies heute so nicht stimmt, zeigt die mit PFC und anderen Chemikalien belastete Abraumhalde von 600.000 Kubikmeter Erde, die weitgehend ungesichert, z. B. ohne ausreichende Abdeckung dort am Terminal 3 gelagert wird.
Fraport und der RP wussten schon seit 2007, dass dort auf dem Gelände des zu bauenden Terminals 3, erheblich Mengen von Schadstoffen in dem Boden vorhanden sind. Fraport hat sich aber erst Ende 2029 im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung zur Abfuhr und Entsorgung von jedoch nur 180.000 Tonnen darum bemüht den Abraum teilweise zu entsorgen.
Da jedoch die Deponiekapazitäten in Europa sehr gegrenzt sind, lagert Fraport diesen Abraum schon seit Ende des 4. Quartals 2018 auf der Baustelle des T 3. Da es zur Zeit nicht ausreichend Deponiekapazität gibt, wohin der Abraum direkt abtransportiert werden kann hat Fraport Mitte 2019, im Rahmen des Bundesemissionsschutzgesetzes (BImSchV), einen Antrag auf Errichtung und zum Betrieb eines Bodenlagers auf dem Flughafengelände Gemeindegebiet von Mörfelden Walldorf für insgesamt 5 Jahre gestellt. PFC (welches sich nicht in der Natur abbaut) und die anderen am T 3 Gelände vorhandenen Schadstoffe stellen eine wesentliche Gefahr für die Umwelt und das Grundwasser dar. Deshalb können wir die Vorgehensweise so nicht akzeptieren.
Im Rahmen des Genehmigungsverfahren zur Errichtung und zum Betrieb eines Bodenlagers hat jeder das Recht Einwendungen dagegen zu erheben. Wir haben deshalb Einwendungsgründe formuliert, die sie für ihre Einwendung beim RP verwenden können
Je mehr Einwendeungen erhoben werden um so mehr steigt unser Erfolg.

Wolfgang Heubner

Einwendungsgründe zum Bodenlager auf dem Fraportgelände

Einwendungsgründe zum Bodenlager

Einwendungsgründe zum Bodenlager auf dem Fraportgelände

Einwendungen gegen ein temporäres Bodenlager am Frankfurter Flughafen (Stichwort zu den Einwendungen) können bis zum 06. März 2020 im Rathaus Frankfurt, im Rathaus Mörfelden Walldorf sowie am RP Standort Frankfurt Gutleutstrasse 114 schriftlich abgegeben werden oder direkt per E-Mail an:
is-geschaeftsstelle-f@rpda.hessen.de gesandt werden

Regierungspräsidium Darmstadt
Standort Frankfurt
Gutleutstrasse 114
60327 Frankfurt am Main
Per E-Mail: is-geschaeftsstelle-f@rpda.hessen.de
Antrag der Fraport AG auf Errichtung und Betrieb eines Bodenlagers für PFC-belastete Abfälle
auf der Gemarkung der Stadt Mörfelden-Walldorf

Sehr geehrte Damen und Herren,

diesen Antrag der Fraport AG auf Erteilung einer Genehmigung für die Einrichtung und den Betrieb eines Bodenlagers nach §4 Abs.1 BImSchG lehne ich ab, weil nicht hinreichend geklärt ist, wie die Entsorgung/Aufbereitung des PFC – verseuchten Aushubs erfolgt / erfolgen soll.
Außerdem beantrage ich einen Baustopp des Terminals 3, solange die fachgerechte Aufbereitung und/oder sachgerechte Endlagerung des PFC – belasteten Bodenmaterials nicht gesichert ist.

Ich beanstande:

  1. Bei den ausgelegten Planunterlagen fehlt der Sanierungsplan/-Bescheid des RP-DA und er ist auch nicht anderweitig einsehbar. Diese wichtige Unterlage zeigt auf, was Fraport alles erfüllen muss.
    Somit sind die Planunterlagen für das Genehmigungsverfahren unvollständig und die vom RP-DA vorgegebenen Fristen der Offenlegung und der Einwendung in Frage zu stellen.
  2. Für die jetzt geplante Änderungen der Nutzung des betroffenen Areals hat Fraport hat eine unzulässige Vorratshaltung betrieben. Der Antrag auf den Zugriff auf ca. 100 Hektar Bannwald (von denen die betroffenen 6,1 Hektar ein Bestandteil sind) wurde ca. im Jahr 2004 gestellt. Ausgewiesen wurden die besagten 6,1 Hektar als Frachtfläche und als solche 2007 im Planfeststellungsbeschluss genehmigt – 2018 wurde statt dessen bis 2023 ein Parkplatz eingerichtet, bzw. genehmigt und nun soll für weitere 5 Jahre ein Bodenlager dort eingerichtet werden. Demnach kann die Notwendigkeit der Fraport für eine Frachtfläche gar nicht so dringlich gewesen sein. Offensichtlich wurde hier schon der Bannwald gerodet (2009), obwohl noch lange kein Bedarf der Fraport AG dafür erkennbar war. Der Antrag auf Einrichtung eines Bodenlagers unterstreicht das noch. Hierbei handelt es sich um einen Verstoß gegen den Planfeststellungsbeschluss, bei dem eine solche Nutzung nicht vorgesehen war.
  3. Es ist nicht nachvollziehbar, warum der Standort des Bodenlagers ausgerechnet an dieser Stelle erfolgen muss. Hier fehlt die nötige Transparenz. Es liegen bisher sowohl für das Baustellenlager an Ramp 14 als auch für die Fläche für das Zwischenlager keine detaillierten Untersuchungen der heutigen Bodenbeschaffenheit im Hinblick auf mögliche Schadstoffe des Areals vor. Wie sieht hier das Monitorringkonzept aus, einschließlich notwendiger Messstationen um dieses Areal herum, die dann mögliche Belastungen zeitnah feststellen können. Das Monitoring Konzept muss durch einen neutralen Gutachter überwacht werden.
    Welche alternativen Standorte wurden geprüft?
  4. Im Verfahren der Erweiterung des Kieswerks Mitteldorf hat die Firma Infraserv einen neuen Brunnen zur Förderung höchstwertigen Grundwassers u.a. für Kosmetik und Medizinprodukte beantragt. Zwar ist das einige Kilometer von dem Bodenlager entfernt, trotzdem sollte hier detailliert geprüft werden, inwiefern es zu Nutzungskonflikten und möglichen Beeinträchtigungen kommen könnte. Bevor darüber nicht entschieden wurde, darf an dieser Stelle kein Bodenlager errichtet werden. Auch aus diesem Grund ist der Standort nicht für das Bodenlager geeignet.
  5. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist nötig. Der Hinweis, dass diese bereits im Rahmen des Planfeststellungsverfahren statt gefunden habe, ist unter den veränderten Planungen und durch die massiven Eingriffe in die Natur nicht ausreichend. Es muss geprüft werden, welche Wechselwirkungen des Bodenlagers mit anderen Schutzgütern (Naherholung, Grundwasser etc.) möglich sein könnten. Mit der Einrichtung des Bodenlagers mit bis zu 24 m hohen Sandbergen wird der Erholungswert des angrenzenden Waldes beeinträchtigt, bzw. das Landschaftsbild verunstaltet. Dieser Wald wird, da fußläufig von Walldorf aus gut zu erreichen, zur Naherholung genutzt. Außerdem wird dort der LKW-Lärm durch die Zufuhr des belasteten Materials zunehmen und die Naherholungsfunktion weiter beeinträchtigen. Immerhin handelt es sich um das zusammenhängende Waldgebiet des Mark- und Gundwaldes, der als FFH/Natura 2000 Gebiet ausgewiesen ist. Auch ist die Badestelle/Walldorfer Kiesgrube nur 1,5 km von dem Vorhaben entfernt und in 1 km Entfernung beginnt die Schutzzone IIIB des Trinkwasserschutzgebiet WSGG Stadtwaldwasserwerk, Hessenwasser. Die maximale Aufschütthöhe der Bodenmieten sollte deshalb die durchschnittliche Höhe der Bäume im südlich gelegenen Wald nicht übersteigen. Sollte hier trotzdem das Lager errichtet werden, muss festgelegt werden, welche Entschädigungszahlungen für die Dauer des Zwischenlagers an die Gemeinde zu zahlen sind.
  6. Ich lehne die offene Lagerung des Aushubs ab. Die Abdeckung mit Folien ist nicht so sicher wie eine Lagerung in einem geschlossenen Bereich. Ich verweise auf den Fall von Boehringer-Ingelheim, wo eine ähnliche Problematik bestand und dort unter einem Schutzzelt abgeräumt und alles in geschlossenen Behältern verstaut und abtransportiert wurde – am Flughafen hingegen liegt bzw. läge die Erde nur mit einer Folie bedeckt 5 Jahre unter freiem Himmel. Alle 5 Jahre soll dann der Zustand des Bodenlagers geprüft werden. Da das Bodenlager auf 5 Jahre begrenzt ist, würde hier womöglich eine Prüfung entfallen – bei einer Verlängerung der Genehmigung müsste dies zwingend erfolgen. Es muss sicher gestellt sein, dass Fraport nicht über den beantragten Zeitraum von 5 Jahren hinaus eine Verlängerung für das Bodenlager erhält, denn der ursprüngliche Antrag lautete auf eine Einrichtungsdauer von mehr als 5 Jahre. Dies wurde vom hessischen Ministerium als nicht vereinbar mit dem Planfeststellungsbeschluss abgelehnt und dann auf 5 Jahre verändert. Es muss bei einer Genehmigung gewährleistet sein, dass nach den 5 Jahren das Problem tatsächlich gelöst ist und auch nicht nur irgendwohin verschoben wurde (z.B. in ein anderes Zwischenlager). Hierfür fehlen detaillierte Überlegungen und Lösungsansätze in dem Antrag.
    Die AwSV fordert laut den Antragsunterlagen in §46 und der Anlage eine alle fünf Jahre wiederkehrende Prüfung der Dichtfläche. Unter den beschriebenen Umständen (keinerlei fachgerechtes Aufbereitungs- bzw. Entsorgungskonzept in den Antragsunterlagen erkennbar) ist eine Genehmigung zur zeitlichen Verlängerung der Einrichtung nicht auszuschließen. In diesem Fall fordere ich eine Prüfung der Lagerfläche und nicht nur eine repräsentative Prüfung der Verkehrsfläche. Die Belastung der Verkehrsfläche (LKW-Fahrten, die das Bodenmaterial heranfahren) ist nicht vergleichbar mit der Druckbelastung auf der knapp 5 ha großen Lagerungsfläche durch 1,2 Mio. Tonnen/600.000 m³ Boden. In Register 17 wird ausgeführt, dass an den Böden oder am Bauschutt anhaftende oder von Fahrzeugen stammende ölige oder fettige Medien den Asphalt über einen längeren Zeitpunkt punktuell angreifen oder schädigen könnten. Außerdem steht in Anlage 17.1, dass eine Betriebsanweisung zu erstellen ist, die die regelmäßige Kontrollen der Dichtflächen (Verkehrsflächen und offene Lagerflächen) beschreibt, um Beschädigung und Abnutzung sofort erkennen zu können. Umso unverständlicher, dass dies für die befüllte Fläche nicht in Erwägung gezogen wird. Wenn das aus praktischen Gründen nicht möglich ist, dann sollte gleich eine komplette Einhausung oder Einkofferung der Mieten mit dem belasteten Material erfolgen. Außerdem sollten dann bei nicht Aufhebung des Zwischenlagers nach fünf Jahren hierfür entsprechend hohe Sanktionszahlungen vorgesehen werden.
  7. Die Baugrube des Terminal 3 hatte vor ca. 1,5 Jahren das Grundwasser erreicht und man hat stolz verkündet, dass man die Fundamentierung unter dem Grundwasserspiegel durchgeführt hat – vermutlich sind bereits hierbei PFCs und weitere Schadstoffe ausgewaschen worden. Deshalb beantrage ich zusätzliche Messstellen im Bereich der Grundwasserströme, die permanent überprüft werden müssen. Das Gelände der US-Airbase wurde bereits am 27.05.2010 als Altlast aufgrund von PFCs festgestellt und laut RP-DA wurden die ersten Untersuchungen mit entsprechenden Nachweisen im Boden und im Grundwasser bereits 2007 durchgeführt.
    Welche weiteren Belastungen wurden dort vermutet? Wonach wurde außerdem noch gesucht? Welche weiteren Bodenbelastungen wurden gefunden? Es ist davon auszugehen, dass die Einträge/Schadstoffe ca. 1m pro Jahr durch Wassereintrag wandern – deshalb stellt sich die Frage, ob die Sondiertiefen der 52 Rammkernsondierungen aus dem Jahr 2009 mit 5,5 m unter GOK ausreichend sind. Hier sollten weitere Untersuchungen erfolgen.
  8. Auch die Lärm- und Staub, bzw. Emissionsentwicklung in direkter Nähe des Bodenlagers soll permanent gemessen und mit dem Zustand der Luft und des Bodens, der vor der Einrichtung des Bodenlagers bestand, abgeglichen werden.
  9. Das belastete Material sollte am Ort der Zwischenlagerung wieder aufbereitet und erst nach der Reinigung vor Ort verbaut werden können. Das verhindert, dass gegebenenfalls belastete Erde durch die Gegend gefahren wird. Außerdem lehne ich die zu erwartende Lärm – und Emissionsbelastung durch LKW Fahrten ab. Es werden ca. 40.000 LKW-Fahrten zu dem Bodenlager hin erwartet. Bei einem Abtransport von 600.000 m² Abraum ist eine erhebliche Verkehrs-, Lärm- und Emissionsbelastung der umliegenden Straßen und Ortsteile von Mörfelden-Walldorf zu befürchten. Auch hierzu ist der Antrag ergänzungsbedürftig, da Fraport keine Angaben dazu macht, was nach den 5 Jahren mit dem Aushub geschehen soll, wie er gereinigt und wo er letztlich verbaut werden soll und was mit dem belasteten „Resten“ geschehen soll, wo diese z.B. endgelagert oder gegebenenfalls verbrannt werden soll.
  10. Außerdem fehlen in dem Antrag Informationen darüber, wie viel Material seit dem Sanierungsbescheid des RP Darmstadt aus dem November 2018 noch für die Baustelle Terminal 3 ausgehoben wurde , bzw. wann werden oder wurden die Aushubarbeiten für das Terminal 3 beendet?
  11. Der Aushub wurde bisher ohne Abdeckung auf den LKWs transportiert und liegt auch heute noch zum Teil ohne Abdeckung an T 3. Dadurch wurde und wird PFC verseuchter Boden in einem großen Umkreis durch die LKWs und durch den Wind verteilt. Der Transport des Aushubs von Ramp 14 auf die ev. mögliche Zwischenlagerfläche darf nur in wasserdichten Containern und geschlossenen erfolgen, damit eine weitere Verseuchung eines noch größeren Areals verhindert wird. Auch muss an Ramp 14 eine Reifenwaschanlage installiert werden, damit keine kontaminierte Erde von dort aus verteilt werden kann.
  12. Ohne dass ein neutraler Gutachter sowohl die jetzige Deponie an Ramp 14, als auch das Areal der geplanten Zwischenlagerung, einschließlich dem dazu notwendigen Monitoring Programm auf seine Eignung geprüft hat, ist ein weiterer Transport des belasteten Materials abzulehnen. Dieser Gutachter muss dann auch die möglicherweise genehmigte Deponie von Anfang bis zum Ende fachlich begleiten und der Öffentlichkeit Rechenschaft über die ordnungsgemäße Abwicklung abgeben.
  13. Ohne dass im Vorhinein klar gelegt wird, welche Messwerte der PFC belastete Boden maximal beinhalten darf, damit man diesen Aushub wieder verbauen kann, darf kein PFC belasteter Boden wiederverwendet werden. Über einen möglichen Grenzwert der Wiederbenutzbarkeit ist ein neutrales Gutachten einzuholen.
    Insbesondere auch deshalb, weil die europäische Chemieagentur ECHA Perfluorbutansulfonsäure (PFBS) neu in die Liste der besorgniserregenden Stoffe (SVHC) aufgenommen hat und dieser Stoff wurde an den Messstellen am Flughafen bereits nachgewiesen.
  14. Aufgrund der in 4.3., Anlage 15.4 beschriebenen lokalen Belastungen in RGF I + II mit Kohlenwasserstoffverbindungen und Schwermetallen erwarte ich dort eine umfassende Sanierung des Bodens. Wie bekannt und an diversen Messstellen auch bereits nachgewiesen, befinden sich in dem Aushub auch viele andere Chemikalien wie z. B. aus der Gruppe der Anionen, BTEX und aromatischen Kohlenwasserstoffe. Es muss sichergestellt werden, dass diese Chemikalien bei der Lagerung und bei einer möglichen Neutralisierung des Aushubs, detailliert berücksichtigt werden und in einem Monitorringprogramm entsprechend aufgenommen werden.
    Der lapidare Hinweis „Die zu betrachtenden Bodenbelastungen… sind vor dem Hintergrund der zu bewegenden Gesamtkubaturen von nachrangiger Bedeutung“ ist völlig unzureichend.
  15. In Register 6 wird ausgesagt, dass zur Zeit weitere Baumaßnahmen außerhalb der Rückgabeflächen 1 + 2 statt finden. Wo genau befinden sich diese Flächen? Sind damit Baumaßnahmen auch außerhalb Terminal 3 gemeint? Weiter heißt es, sollte dort aufgrund eines konkreten Verdachtes auf PFC untersucht werden müssen, käme das belastete Material ebenfalls in das Bodenlager. Was ist unter „konkreten Verdacht“ zu verstehen? Welche Untersuchungen werden dort genau getätigt?
  16. Bei der Staubimmissionsprognose ist zu bemängeln, dass kein Ultra-Feinstaub gemessen oder berechnet wurde. Ich bezweifle, dass die nächst gelegene Messung durch ein Anemometers, das 3 km entfernt von dem geplanten Bodenlager steht, eine sinnvolle Grundlage für die weitere Beurteilung ist, vor allem mit dem Hintergrund, dass die erwartete Gesamtbelastung bei der Staubdeposition (348 mg/(m2 d) knapp unter dem Immissionsgrenzwert von 350 mg/(m2 d) liegt.
    Das Schutzgut Mensch wird hier in Wohn-, bzw. Gewerbegebieten betrachtet, es sind jedoch auch
    Spaziergänger in dem an den Flughafen grenzenden Waldstück unterwegs. Auch das sollte beachtet werden.
  17. Neben der Baugrube des Terminals 3 wurde anscheinend eine Anlage mit Aktivkohlefilter errichtet. Messwerte vor und nach der Behandlung in dieser Anlage sollten öffentlich zugänglich sein
  18. zu Anlage 15.4, S. 7
    Die Luftfrachtfläche LF 5 wurde bereits 2014 mit Bodenmaterial aus der auf RAMP 6 gelegenen Bodenhalde M 6.4 aufgefüllt (1 m Mächtigkeit). Daraus leiten sich die Hinweise auf PFC im Boden des Parkplatzes auf LF5 ab und PFC wurde auch nachgewiesen. Ich erwarte deshalb eine Sanierung/Abtragung des belasteten Bodens, unabhängig davon, ob hier ein Bodenlager errichtet wird oder nicht.

Vollversammlung April 2019

Die gestrige Vollversammlung war geprägt von dem Thema „Ultrafeinstaubmessungen um den Flughafen und insbesondere von der Messstation an der Martin Buber-Schule“
Unser Referent Joachim Alt hat zusammen mit Wolfgang Schwämmlein (beide Experten zum Thema Ultrafeinstaub) die Daten der Messstation an der Martin-Buber-Schule ausgewertet und sowie die Darstellung des HLNUG/(Hessisches Landesamt für Naturschutz und Geologie) zum Ultrafeinstaub kritisch hinterfragt und deren Ergebnisse eindeutig widerlegt, dass die Ultrafeinstaubbelastung nur vom Bodenverkehr des Flughafens herrührt.
Herr Alt hat uns beeindruckend dargestellt, wie die Verteilung des Ultrafeinstaubs, ausgelöst durch die Flieger, sich an der Messstation darstellen.
Damit sie dies auch nachverfolgen können, können sie den Vortrag von Joachim Alt und Wolfgang Schwämmlein hier nachlesen. Darüber hinaus haben wir Ihnen eine weitere Broschüre beider Herren vom November 2017 ebenfalls beigefügt und eine aktuelle Pressemitteilung der FNP angehangen.
Ein Fazit ist u. a. hieraus zu ziehen, dass wir deutlich mehr Messstationen im Rhein-Main-Gebiet benötigen.
 
Wolfgang Heubner

FNP vom 10 April 2019

Sehen sie sich die Broschüre: Ultrafeinstaubbelastung durch den Flugverkehr
von Joachim Alt, Wolfgang Schwämmlein an

Vollversammlung im April

Sehr geehrte Mitstreiterinnen und Mitstreiter,
am Mittwoch den 10.04.2019 findet unsere nächste Vollversammlung statt.

Wir haben Hochaktuelles zu berichten und freuen uns über eine rege Teilnahme, damit wir
mit Ihnen über folgende Themen sprechen können:

  • Vortrag des UFP (Ultrafeinstaub) Spezialisten Joachim Alt. Sie erhalten einen Überblick über die laufenden UFP-Projekte im langen Schatten der Planfeststellung. Weiter bewertet er die Erkenntnisse aus den Messwerten der UFP Messstation, Standort Martin-Buber-Schule
  • Aktuelle Wirtschaftszahlen Fraport 2018 und Verkehrszahlen Januar und Februar 2019
  • Infos zur Mahnwache am 22. Tag gegen Lärm „alles laut oder was?“ am 24.04.2019 von 17:00 bis 18:00 Uhr, Treffpunkt Römerberg am Gerechtigkeitsbrunnen
  • Infos zum Gottesdienst unter freiem, „lautem“ Himmel, am 16.06.2019 ab 14:00 Uhr am Goetheturm
  • Verschiedenes

Aus aktuellem Anlass haben wir, u.a. aufgrund der Messwerte der Messstation
an der Martin-Buber-Schule für 19:00 Uhr auch zu einer Pressekonferenz eingeladen.

Die Themen sind hochaktuell und beweisen, dass das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) sowie Fraport sich deshalb von ihren bisherigen, unqualifizierten Aussagen hierzu trennen müssen:
„… dass der Flughafen Frankfurt eine bedeutsame Bodenquelle für ultrafeine Partikel ist.“
siehe; (HLNUG; 1. Zwischenbericht zur Untersuchung der regionalen
Luftqualität auf ultrafeine Partikel im Bereich des Frankfurter Flughafens, vom 19.06.2018, S. 15, Kap. )
Denn der Flughafen ist die bedeutsame Quelle der Belastung. Der Partikeleintrag an der Mess-Station in Sachsenhausen kommt von den Über- bzw. Vorbeiflügen.

Frankfurt 03.04.2019

Wolfgang Heubner
Sprecherkreis der BIS
Bürgerinitiative Sachsenhausen

Willkommen im Postfaktischen


Irgendwie klingt es albern. Die GRÜNEN, die vor kurzem geholfen haben, dass Ryanair in Frankfurt landen darf und die Luftverkehrswirtschaft haben gemeinsam einen Pakt gegen den Lärm entwickelt. Künftig soll es eine „freiwillige“ Obergrenze geben.

Ah-ja „Es wird nicht leiser werden, aber wir sorgen dafür, dass es nicht mehr sehr viel lauter wird“ (Al-Wazir).

„Es muss leiser werden, und es wird leiser werden“ (Volker Bouffier).

Von einer „Verdummungsaktion“ sprach Thorsten Schäfer-Gümbel.

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NORAH – Studie – Was sagt sie aus?

norah-artikel-2

Die NORAH – Studie beweist eindeutig die schädlichen Wirkungen des Fluglärms auf Gesundheit und Entwicklung

NORAH = Noise-Related Annoyance, Cognition and Health

Diese Studie untersuchte die Auswirkungen von Flug-, Straßen- und Schienenverkehrslärm auf Lebensqualität und Belästigung, Krankheitsrisiken, Schlaf, Blutdruck sowie die kognitive Leistungsfähigkeit und die Lebensqualität von Kindern.

Als Basis für die Berechnung der Lärmwirkungen wurden in einem gesonderten Studienteil aktuelle und vergangenheitsbezogene Lärmbelastungsdaten adressgenau für ca. 900 000 Adressen ermittelt.

Schwerpunkt der Studie war das Umfeld des Flughafens Frankfurt, es wurden jedoch auch Vergleichszahlen aus Köln/Bonn, Stuttgart und Berlin herangezogen. Weiterlesen

Zukunftsmusik: Steiler Anflug, weniger Fluglärm

Alles Zukunftsmusik!
Voller Erstaunen fragt man sich, was Dr. Schulte noch so Wunderbares mit seinem Erfolgslärm in der Zukunft verrichten wird.
Nur auf 4 Prozent aller Landungen treffen die lärmverteilenden Maßnahmen im Moment zu.
Wohngebiete umfliegen sind Chancen für die Zukunft. Ah ja.
Das verkraftet die Region doch locker, Herr Schulte.
Noch mehr PR-Kostproben gefällig? Wirklich großes Kino sehen Sie hier:
Tagesschau 4.9.2014: Steiler Anflug, weniger Fluglärm

Ergänzung 5.9.14: fr-online – Wohngebiete in Kurven umfliegen

Die Chance auf ein ruhigeres Leben, die wartet halt nur ein paar Abzweigungen weiter. In diesem Sinne: Gruß an die Wahrheit … Die Wahrheit hat Weite, die Lüge beengt.

Ein absolutes Nachtflugverbot ist utopisch

Dezember, 2005

Aussage:
Johann Dietrich Wörner,Professor, Vorsitzender d. Regionalen Dialogforums
Achim Fränkle,Gutachter
Reinhard Sparwasser,Professor, Gutachter

Gelesen im Rüsselsheimer Echo

Johann Dietrich Wörner, Präsident an der Technischen Universität Darmstadt und Vorsitzender des Regionalen Dialogforums zum Frankfurter Flughafenausbau, brachte es gleich zu Beginn auf den Punkt. Weiterlesen