Der Green Deal und die Bekämpfung von Fluglärm und Schadstoffen

 

Luftverkehrskritische Initiativen und die Bürgerinitiativen haben mit großem Interesse die Europawahlen verfolgt. Welche Auswirkung hat die veränderte Zusammensetzung auf die Bekämpfung von Fluglärm und Luftschadstoffen für die nächsten Jahre.

Kurz vor der Neukonstituierung Anfang Juli hat das EU Parlament  noch das umstrittene Renaturierungsgesetz verabschiedet. Das verabschiedete Regelwerk enthält  bindende Vorgaben für die Mitgliedsländer. Sie sollen mindestens ein Fünftel aller geschädigten Land- und Meeresflächen in Europa renaturieren, und zwar bis zum Ende der Dekade. Bis 2050 sollen gar alle geschädigten Habitate wiederhergestellt sein. Wie sehr auch z.B. der Ausbau des Frankfurter Flughafens der Natur geschadet hat, zeigt nicht nur die damit einhergehende Flächenversiegelung sondern vor allem auch der große Verlust durch den Waldeinschlag. Sind schon durch den Bau der Startbahn West 195 ha Wald vernichtet worden und damit 370.000 Bäume, so wurden für die Landbahn Nord-West 281,70 ha dauerhaft gerodet, davon 223,80 ha Bannwald. Laut Planfeststellungsbeschluss mussten 180 bis 191 Jahre alte Eichen dem Ausbau zum Opfer fallen. Angesichts der bis heute auch nicht annähernden Verkehrszahlen, mit denen der Ausbau begründet wurde, sollte man eigentlich einen Rückbau fordern.

Das Renaturierungsgesetz, das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur ist ein zentrales Element des sogenannten Green Deals, der auch Maßnahmen zur Reduzierung von Fluglärm und Schadstoffen umfasst. Schon seit Anfang der 2000er Jahre unterliegt der Luftverkehr in der EU einer Vielzahl von Regelungen. Wichtig ist hier vor allem Die EU Verordnung NR 598 aus dem Jahr 2014, die die Lärmbelastung in der Luftfahrt betrifft und Vorschriften für den Betrieb von Flughäfen festlegt, um die Lärmprobleme zu minimieren und das Wohlbefinden der Anwohner zu schützen.  Gemeinsame Regeln für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen sollen festgelegt werden. Das klingt zunächst sehr positiv für die Lärm- und Schadstoffgeplagten Flughafenanrainer bei näherem Hinsehen zeigt sich aber, dass ein Konsens in Form eines „ integrierten Konzepts, das sowohl das wirksame Funktionieren der Verkehrssysteme in der Union als auch den Schutz der Umwelt „ gesucht wird. Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung sollen eingeführt werden und die Lebensqualität der Anlieger aufrecht erhalten oder gesteigert werden insbesondere inbezug auf die Nachtflüge, alles aber unter dem Vorbehalt eines „ausgewogenen Ansatzes“, ein Begriff der sich durch die ganze Verordnung zieht. Die Lärmbelastung ist regelmäßig zu bewerten, die aber nicht unbedingt zur Annahme neuer lärmbedingter Betriebsbeschränkungen führen muss. Vorgeschaltet ist zunächst ein  Konsultationsverfahren.  Bei einer möglichen Mediation müssen auch vom Fluglärm betroffene Anwohner in Flughafennähe gehört werden.

Der  „European Green Deal“, wurde  im Dezember 2019 von der Europäischen Kommission unter der Leitung von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen vorgestellt . Das Ziel dieses Programms ist es, Europa bis 2050 klimaneutral zu machen und damit einen Übergang zu einer nachhaltigen, umweltfreundlichen Wirtschaft zu fördern. Der Green Deal umfasst eine Reihe von Initiativen, Vorschlägen und Maßnahmen, die darauf abzielen, die Emissionen zu reduzieren, die Umwelt zu schützen und die Lebensqualität der Menschen in Europa zu verbessern. Weiter konkretisiert wurde der Green deal durch das Maßnahmenpaket Fit for 55, das von der Europäischen Kommission im Juli 2021 vorgeschlagen wurde, um die EU auf den Weg zu bringen, die Treibhausgasemissionen als Zwischenziel bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber dem Niveau von 1990 zu reduzieren. Einige wichtige Regelungen sind für den Luftverkehr geplant, die noch nicht vollständig verabschiedet wurden. Dazu gehört das bestehende Emissionshandelssystem zu überarbeiten( ETS), eine Verordnung für die Bereitstellung von Elektrizität für stationäre Flugzeuge anstelle von Kerosin (AFIR)und eine Verordnung ,die darauf zielt, den Anteil nachhaltiger Flugkraftstoffe ( SAF) zu erhöhen.  Diese Maßnahmen würden sich erst im Laufe der Zeit auswirken.

Leider wurden direkt umzusetzende   Maßnahmen, wie eine europaweite Kerosinbesteuerung,  eine Begrenzung der kurzen Inlandsflüge, die Einführung wirksamer Lärmobergrenzen  und ein einheitliches Nachtflugverbot von 22-6 Uhr, was von den luftverkehrskritischen Bürgerinitiativen schon lange gefordert wird , nicht in den Maßnahmenkatalog aufgenommen.

Es steht zu befürchten, dass nach der Neubesetzung des Europaparlaments diese Themen in den Hintergrund geraten könnten.  Ob der Green deal weiter verfolgt wird, wird sich zeigen. Dabei wäre nicht nur das Festhalten an dem Maßnahmenpaket wichtig, sondern angesichts er immer drängenderen Klimaprobleme die Aufnahme der direkt umzusetzenden Maßnahmen nötig.

 

 

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