Gelesen in der F-R Von Wolfgang Schubert
Endlich hat Ministerpräsident Roland Koch die Karten offen auf den Tisch gelegt und jedes Zögern in dieser Angelegenheit aufgegeben. Jetzt ist auf der Internet-Seite der Hessischen Landesregierung nachzulesen, dass es trotz Ausbaus des Frankfurter Flughafens kein Nachtflugverbot geben wird.„Unverzichtbare“ Flüge, wie Koch beispielsweise solche Flüge nennt, „mit denen der Wirtschaftsraum Rhein-Main mit den USA vernetzt wird“, und damit die Frachtflüge der Lufthansa meint, müssten weiterhin stattfinden. Es werde kein Nachtflugverbot ohne Ausnahmen geben, kündigt Koch an und fährt fort: „Wer das anstrebt, will mit dem Kopf durch die Wand und riskiert, dass am Ende alles kaputtgeht.“
Zunächst ist erst einmal das Vertrauen vieler Menschen in die Glaubwürdigkeit der Politik kaputtgegangen. Es war Roland Koch persönlich, der mit der Zusage für ein striktes Nachtflugverbot um Zustimmung bei der Bevölkerung geworben hatte.
Dass es Ausnahmen geben muss, dass Rettungsflüge nicht abgewiesen werden oder einer Maschine mit brennendem Triebwerk die Landeerlaubnis nicht verweigert wird, weil es 23.05 Uhr ist, war vollkommen unstrittig. Aber Ausnahmen für geplante Frachtflüge waren tabu. Dafür hatte Roland Koch die Hand gehoben.
Weil der Mann intelligent ist und natürlich auch schon vor Jahren wusste, dass es Flüge gibt, die den „Wirtschaftsraum Rhein-Main mit den USA vernetzen“ bezeichnen Ausbaugegner die vor Jahren gegebene Zusage des Nachtflugverbots längst als strategische Lüge. Vielleicht hat Koch den Druck unterschätzt, den Lufthansa und andere Airlines auf das Verbot nächtlicher Flüge und damit auf den Ministerpräsidenten gerade in den vergangenen Monaten aufgebaut haben. Aber auch das ließe nur den Schluss: Hessens Regierungschef ist entweder vor den Interessen der Lufthansa eingeknickt oder er hat von Beginn an nicht die Wahrheit gesagt.
Roland Koch und sein für den Planfeststellungsbeschluss zuständiger Verkehrs- und Wirtschaftsminister Alois Rhiel müssen gegenwärtig viele Fragen beantworten. Warum wurden die Gutachten zu „unausweichlichen“ Flügen erst im September in Auftrag gegeben, obwohl die Problematik seit Jahren bekannt ist? Auf welchen Annahmen basieren die Hochrechnungen für den Bedarf von Nachtflügen im Jahre 2025? Auf welchen Abflugrouten sollen die Nachtflüge Frankfurt am Main verlassen und welche Gemeinden werden davon betroffen sein?
Es gibt noch viel zu klären. Und daraus wird deutlich: Der Ausbau des Airports ist noch lange nicht durch. Die wirkliche Bewährungsprobe kommt erst – vor Gericht.