Aus Sicherheitsgründen müssen Flugzeuge immer gegen den Wind starten oder landen
International wird eine Rückenwind von 3 Knoten allerdings noch toleriert. Frankfurt hat aber seit 1999 ein Ausnahmegenehmigung für 5 Knoten. Diese Ausnahmegenehmigung bezeichnet man als Rückenwindkomponente. Dies bedeutet eine zusätzliche Belastung für Frankfurt.
In der Fluglärmkommission wird seit neuestem jetzt aber diskutiert, die Rückenwindkomponente auf 7 Knoten zu erhöhen. Zur Begründung wird die Tatsache herangezogen, dass aus den Kommunen im Westen des Flughafens mehr Beschwerden kamen. Wir beobachten schon seit geraumer zeit, dass die Fluglärmbeschwerden aus Frankfurt zurückgegangen sind. Dies könnte die fatale Folge haben, dass der Eindruck entsteht, die Frankfurter hätten sich mit dem Fluglärm abgefunden. Es ist daher wichtig, dass die Fluglärmbeschwerden aus Frankfurt wieder zunehmen.
sir fordern daher alle Fluglärmgeschädigten auf, sich wieder bei Fraport zu melden, und ihre Beschwerden einzulegen. Es ist ganz einfach und gibt zwei Möglichkeiten für eine Beschwerde: Entweder über die Seite der DFLD oder aber für alle Frankfurter noch einfacher über die Stabsstelle für Fluglärmschutz. Wir müssen diese Möglichkeiten nutzen, bevor es zu spät ist.
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